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Geschäftsbedingungen

Bei Betreuungsengpässen oder fehlender Verfügbarkeit der notwendigen Krippentage fungiert die kihz Flex als Übergangslösung.

Aufnahme

Vor dem ersten Besuch der kihz Flex findet ein Informationsgespräch / “Schnupperstunde" mit den zuständigen Mitarbeitenden der Einrichtung statt.

Darauf folgend wird gemeinsam mit der Familie angesehen ob und in welchem Umfang eine Eingewöhnung des Kindes in die Betreuung notwendig ist. Das Wohl des Kindes und dessen Bedürfnisse stehen dabei im Vordergrund.

Es werden nur Kinder betreut, die eine stundenweise Trennung von Ihren Eltern psychisch und emotional verkraften können.

Sollte sich ein Kind nicht von der Fachperson beruhigen lassen, werden die Eltern unter angegebener Telefonnummer informiert. Sie sind verpflichtet während der Betreuungszeit immer erreichbar zu sein und ihr Kind selbst oder durch eine dazu berechtigte Person umgehend abholen zu können.

Sollten sich Telefonnummern ändern, sind diese dem Fachpersonal der kihz Flex umgehend mitzuteilen!

Spätestens vor dem ersten Betreuungsblock füllt die Familie den Aufnahmebogen aus. Hier werden neben den Kontaktdaten, Angaben zum Kind inkl. des Gesundheitszustandes und der abholberechtigten Personen, sowie der Arbeitgeber und die Verbindung zur ETH / UZH erfasst.

Das Bringen und Abholen erfolgt immer am Anfang des Buchungsblockes und wird dem Betreuungspersonal visiert.

Es findet jeweils ein kurzer Informationsaustausch zwischen den Eltern und den Fachpersonen statt. Für die Übergabe sollte genügend Zeit eingeplant werden um das Kind bei Bedarf während der Ankunft angemessen begleiten zu können.

Wird ein Kind nicht gemäss gebuchtem Block abgeholt, werden die Kosten des folgenden Zeitblocks in Rechnung gestellt.

Platzbuchung

Die Buchung ist ausschliesslich online möglich.

Eine Buchung sollte bis spätestens 24 Stunden vorher erfolgt sein. Stornierungen der Buchungszeiten müssen ebenfalls 24 Stunden vorher erfolgen, anderenfalls werden die Betreuungskosten in Rechnung gestellt (Ausnahmen stellen attestierte Krankheiten dar, nach Vorlage des Arztzeugnis).

Bei kurzfristigen Anfragen kann keine Garantie auf einen Betreuungsplatz gegeben werden.

Die kihz Flex ersetzt keine regelmässige Betreuung in einer Krippe, Spielgruppe oder einem Hort.

Kranke Kinder

Kranke Kinder können nicht betreut werden.

Das Fachpersonal des kihz Flex verabreicht keine Medikationen.

Der allfällige Bedarf von Notfallmedikamenten muss unbedingt angezeigt werden und bedarf vor dem ersten Besuch der Einrichtung einer Einweisung nebst schriftlicher Einverständniserklärung durch die Eltern des Kindes.

Versicherung und Haftung

Für jedes Kind muss eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.

Für die Beschädi­gung oder den Verlust von persönlichen Dingen übernimmt die Stiftung kihz keine Haftung.

Die aus einer ausserordentlichen Betriebsschliessung entstehenden Kosten für Eltern können nicht auf die Stiftung kihz übertragen werden.

Die Stiftung kihz haftet nur in Fällen grober Pflichtversäumnisse. Die Haftung erstreckt sich ferner nur auf die Kompensation typischer und absehbarer direkter Schäden, nicht aber auf indirekte Schäden wie entgangener Gewinn, Lohn usw.

Die kihz Flex ist ein Betreuungsangebot, welches durch die Krippenaufsicht überprüft wird.

Zürich, 30.06.2016

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