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Die beiden Hochschulen ETH Zürich und Universität Zürich bieten über die Stiftung kihz Betreuungsplätze für Kinder zwischen 4 Monaten und 4 Jahren an, deren Eltern Angehörige der beiden Hochschulen, also Professorinnen/Professoren, Mitarbeitende oder Studierende sind. Auch Angestellte der hochschulnahen Institute WSL, Empa, Eawag und PSI sowie des ETH-Rates können dieses Angebot nutzen.
Dieses Angebot
Die Kriterien zur Vergabe von freien Plätzen in den Kinderkrippen kihz berücksichtigen diese Ziele der Hochschulen.
Durch die hohe Auslastung unserer Tagesstätten, können wir erst einen Platz belegen, wenn wir erfahren, dass er frei wird. Im Sommer erfolgt der Übertritt in den Kindergarten der ältesten Kinder, zu diesem Zeitpunkt ist die Wahrscheinlichkeit am grössten einen Platz zu bekommen. Die Stiftung kihz führt eine Liste mit Interessenten.
Bitte melden Sie uns Ihr Interesse online mittels Anmeldeformular. Sofort nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit der Zusammenfassung Ihrer Angaben.
Nachdem Ihre Anmeldung erfasst wurde, erhalten Sie eine weitere E-Mail, welche Sie über das weitere Vorgehen informiert.
Sobald die Kündigung eines Platzes eintrifft, wird die Leitung der Kindertagesstätte allen in Frage kommenden Eltern eine Mitteilung verschicken oder mit ihnen persönlich Kontakt aufnehmen.
Zur regelmässigen Aktualisierung der Interessenten-Liste werden wir Sie ein bis zwei Mal im Jahr anfragen, ob die Anmeldung noch aufrechterhalten wird. Bitte informieren Sie info@kihz.ethz.ch wenn sich Ihre Angaben geändert haben oder Sie die Anmeldung zurückziehen möchten.
Wir sind von Gesetzes wegen und durch die subventionierenden Hochschulen verpflichtet, gewisse Aufnahmekriterien zu beachten. Sie finden in der nachfolgenden Abbildung die Prioritäten und Kriterien für die Platzvergabe in zusammengefasster Form.
Es können nur Eltern einen Platz bekommen, die nachweisen können, dass sie aufgrund der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wirklich Bedarf für einen Betreuungsplatz haben. D.h. der Betreuungsumfang muss mit dem Erwerbspensum beider Eltern in Einklang stehen: Das Erwerbspensum beider Eltern wird summiert und alles was 140% übersteigt gilt als anspruchsberechtigte Betreuungszeit. Wenn die Ausübung des Berufes an gewisse Wochentage gebunden ist, dann muss das nachgewiesen werden und berechtigt zu einem höheren Betreuungsumfang.
Die kihz Elternadministration ist angehalten, dies vor der Platzvergabe zu überprüfen.
Eltern, welche in der Stadt Zürich wohnen und Subventionen beanspruchen möchten, haben zwingend eine SBU-Bestätigung (SBU = Subventionsberechtigter Betreuungsumfang) so früh wie möglich bei der Stadt Zürich zu beantragen.
Hier finden Sie nähere Informationen dazu: